Re: VA - Auspuffanlage -- TÜV Problem


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Abgeschickt von Bernie am 05 Juni, 2005 um 10:01:31:

Antwort auf: Re: VA - Auspuffanlage -- TÜV Problem von Hübi am 18 April, 2005 um 11:29:25:

Hallo Holgy,

so locker würde ich das nicht sehen. Mit dem Anbau einer nicht zugelassenen Auspuffanlage erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Kommt es zu einem Unfall und einem Gutachter fällt diese Anlage auf, kann sich die Vericherung alle entstandenen Kosten vom Fahrzeughalter zurückholen. Da ist man schnell Haus und Hof los.

Ich habe mal an einer SR500 einen EGU-Tank verbaut. Das Teil hatte auch keine Zulassung. Ich hatte nur ein technisches Gutachten in dem es um Überdruckfestigkeit geht.
Ich habe mit dem TÜV gesprochen. Die Leute sagten mir, wenn der Tank ordnungsgemäß und sicher verbaut ist, dann solle ich halt selbst an einer sichtbaren Stelle mit Schlagbuchstaben eine Phantasienummer einschlagen.
Ich habe daraufhin auf der Tankhalterung unter der Sitzbank mein Geburtsdatum eingeschlagen und bin zum TÜV. Der trug den Tank mit der Herstellernummer "mein Geburtsdatum" in die Papiere ein und gut war's.
Ich denke, auf diese Art und Weise kriegt man auch die Heinz-wyes-Anlage eingetragen. Ich spiele auch schon mit dem Gedanken...

Gruß
Bernie

: Hi, Holgy!

: Ich hätte da drei Tipps:

: 1. Der einfachste Weg - eine andere Prüfstelle besuchen und den Prüfer nicht direkt auf die Anlage hinweisen...

: 2. Die Infos von Detlef Louis nutzen:
: "2. Auspuffanlagen
: Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Diese ersetzt eine ABE in schriftlicher Form, eine zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen.
: Besteht für den Auspuff eine schriftliche ABE, ist diese stets mitzuführen. Eintragung ebenfalls auf Wunsch möglich.
: Ist ein TÜV-Gutachten vorhanden, muß die Anlage vom Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
: Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj.1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 89 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig. Abgasgutachten sind sehr kostspielig und Einzelanfertigung für neuere Baujahre lohnen daher kaum (ca. 1000.- EUR Prüfkosten!).
: Bei Fahrzeugen ab 500 ccm gelten z.B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:

: EZ bis 13.9.53 -> 90 Din
: 20.5.56 -> 87 Din
: 31.12.56 -> 84 Din
: 12.9.66 -> 82 Din
: 30.9.83 -> 84 dB(A)N
: 30.9.90 -> 86 dB(A)E
: 30.9.95 -> 82 dB(A)E
: ab 1.10.95 -> 80 dB(A)E "

: -es geht also bei uns mit der einfachen Form - Leistungs- und Geräuschmessung - üblicherweise wird ein halbwegs sachverständiger Prüfer nur eine Geräuschmessung machen, da bekannt ist, dass die Leistung bei der XS eigentlich nur weniger wird...

: 3. Noch ein bisschen warten und dann das Moped als Oldtimer (ab 30 Jahre) nach den Richtlinien zur Begutachtung zulassen (beim TÜV Süddeutschland als PDF downloadbar...) - da werden ausdrücklich "originalgetreue Nachbauten der Auspuffanlage" erwähnt.

: So, nun viel Entscheidungsfreude (und einen besseren Prüfer)
: mit freundlichen Triplergrüssen

: Hübi


: : moin triplergemeinde
: : habe eine "heinz-wyes-anlage" unter meiner xs750. der gute mann von tüv schüttelte nur den kopf und sprach das böse wort -PAPIERE-. gibt es eine lösung für mein problem???????




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