Abgeschickt von Trust am 20 August, 2006 um 22:01:04
Antwort auf: Re: TÜV-Wahnsinn von Reiner Völker am 20 August, 2006 um 08:45:38:
Das ganze was ich euch da berichtet habe, war nur ein kleiner Auszug, bzw. die wichtigsten Aspekte.
Die ganze Schikane fing ja schon an der Zulassungsstelle an, als ich den Ausweiss von mir und meiner Tochter vorlegte.
Auf ihr sollte die XS zugelassen werden. Ich bin ja Deutscher, wohne in Frankreich und habe doppelte Staatsangehörigkeit.
Meine Tochter wohnt in Ettlingen, hat aber durch Heirat einen anderen Nachnamen, bzw. Doppelnamen (Geburts- und Ehenamen).
Bis ich der Dame hinter dem Schalter klar machen konnte, dass das wirklich meine Tochter ist, das ich wirkliche keine Vollmacht zur
Zulassung von ihr bräuchte, das ich auch als Emigrant mit D-Ausweiss, auch mit 2. Wohnsitz in Deutschland ein Fahrzeug zulassen kann, verging mit vielen Nachfragen zum Vorgesetzten und Zollberatungsstelle über eine Stunde.
Ausserdem fehlte eine bzw. letzte Bescheinigung der englischen technischen
Überwachungs-Motorbehörde (MOT – ähnlich TÜV in BRD), die den technisch jetzigen Zustand der XS erklärt. Die kann ich ja nicht bringen, weil beide XS über 10 Jahre in einer privaten Sammlung
gestanden haben und den MOT seit dem nicht mehr gesehen hatten. Da in diesem Zeitraum wohl eine Zulassung in GB entfällt, bzw, gekündigt
wird, hatte die Folge, das es sich ja nicht mehr um ein „Fahrzeug mit EU-Zulassung“ handelt und so eine Vollabnahme mit Abgasuntersuchung
unumgänglich wäre. Die hätte die XS ja nie geschafft !!!
Hier muss ich den TÜV-Menschen mal kurz loben, denn er hatte ein Einsehen über den tadellosen Originalen Zustand der XS und hat sie
über einen Gesetztes-Passus für historische Fahrzeuge durchgehen lassen.
Diese ganze Spiessrutenlauf der sich nachher noch ergabt, den ich hier aber nicht noch alles aufführen möchte, kostete mich ca. 450 km,
über eine Woche Zeitausfall und insgesamt ca. 380 € (inkl. Sprit und Zulassungskosten) !!!!
Die Reifenbindung oder besser gesagt Reifenerstausrüstung steht wirklich in den Abnahme-Papieren von Yamaha aufgeführt und ist Datiert vom
13. Februar 1976 !!!!!!! Ob diese jetzt binden ist für eine XS 750 weiss ich ja nicht, da ich mich ja schon seit gut 20 Jahren in Frankreich aufhalte und mit dem ganzen TÜV-Kram selten was zu tun hatte, es sei denn, das ich hier irgendwelche Kundenfahrzeuge aus BRD zu betreuen hatte.
Auf jeden Fall steht jetzt in dem neuen KFZ-Lappen: REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN !!!
sonst nix, weil die TÜV-Menschen auch nicht den Reifenbtyp/Hersteller eingetragen haben, das ganze aber auch nicht als Austragung der Reifenbindung
zählt (Freie Herstellerwahl). Die muss dann wieder gesondert eingetragen werden und würde im neuen KFZ-Brief so aussehen:
REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS GELÖSCHT !!
Also muss ich jetzt das Gutachten von Bridgestone für den BT 45 mitführen (der ja nicht erkennbar im Schein eingetragen ist) und wenn irgend einem Sherrif das Ganze nicht gefällt, kann er das Bike stilllegen oder eine TÜV-Vorführung befehligen.
Kommt ihr soweit mit ???? .......
Auf jeden Fall kannten sich beide TÜV-Stellen wohl ausreichend mit XS Modellen aus. Der letzte Prüfer wusste sofort über das fehlenden Katzenauge
Bescheid, weil es ja in dem Rücklichtglass untergebracht ist und testet auch gleich den Seitenständer, ob er von selber hochklappt.
(Das machen ja nur BRD Modelle, in anderen Ländern bleibt er entlastet unten stehen und das hatte ich vorab schon geändert).
Über die Reifenbindung stelle ich noch mal einen passenden Text anbei, der vor kurzem über die EUXS-Mailliste kam.
Die zweite XS bleibt erst mal stehen. Ich habe keinen Bock mehr auf TÜV-Land.
Gretz
Trust