Abgeschickt von Trust am 20 August, 2006 um 22:06:31
Antwort auf: Re: TÜV-Wahnsinn von Trust am 20 August, 2006 um 22:01:04:
Bericht in der EUXS:
Zitat:
Hallo,
ich habe zum Thema folgenen Artikel in der megaphon 2/06 veröffentlicht:
News
Reifenmarkenbindung und neue Zulassungspapiere – die Bürokratie und ihre Tücken
In megaphon 1/06 hat Heiko ausführlich über die neuen Zulassungspapiere und ihre
Tücken berichtet. Jetzt kam der Selbstversuch.
Bei der Zulassungsstelle Marburg haben unsere Tester versucht, für eine Triumph
Tiger neue Zulassungspapiere zu bekommen. Dafür mussten wir bei dem Krad einen
Halterwechsel vornehmen. Damit die Sache nicht ganz so einfach wird, haben wir
gleichzeitig einen Wechsel des Landkreises vorgenommen. Dazu muss man wissen,
dass unsere Testzulassungsstelle sehr rigide Forderungen aufstellt, wenn das
zuzulassende Fahrzeug aus der Fremde in unseren heimischen Straßendschungel
eindringt: wenn der TÜV-Bericht für das Fahrzeug älter als ein Jahr ist, muss
das Fahrzeug vorgeführt werden. Die SachbearbeiterInnen kontrollieren dann die
Fahrgestellnummer und die Reifengrößen.
Wir wollten von einer Vorführung unseres Testobjektes absehen, da wir uns nicht
zutrauten, eine uns unbekannte Tiger durch Eis und Schnee unfallfrei zur
Zulassungsstelle zu manövrieren. Also besorgten wir uns einen Tüv-Bericht, der
genau 363 Tage alt war.
Frisch zur Tat: Mit den notwendigen Fahrzeugpapieren und Unterlagen –
Doppelkarte der Versicherung, Personalausweis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein,
Kennzeichen, viel Geld – setzten wir uns nach angemessener Wartezeit zur Audienz
bei unserer Serviceberaterin. Sehr interessiert war unser megaphon
Zulassungstestteam an der Eintragung der Reifenmarke im Fahrzeugbrief und
–schein. Dort steht nämlich unter Ziffer 33 Bemerkungen (da stehen in den alten
Fahrzeugpapieren die Eintragungen): Nur folgende Reifenpaar. Zul.:Ziff. 20 u. 21
Michelin T66X TL od. Metzeler Enduro 4 TL*
Auf unsere Nachfrage, was daraus denn werde, wurde sinngemäß geantwortet:
„Verschiedene Reifengrößen können nicht mehr eingetragen werden, aber die
Markenbindung müssen wir übernehmen.“ Wir waren gespannt.
Nachdem wir diverse finanzielle Transaktionen vorgenommen hatten, die den
Redaktionsdispo deutlich sprengten (48,40 € inklusive Kennzeichen), mussten wir
den Erhalt der neuen Zulassungspapiere quittieren. Erst danach bekamen wir
dieselben dann auch in die Hand. Eine Vor-Ort-Überprüfung ergab schnell: Die
Übernahme der alten Reifenmarkenbindung in die neue Zulassungsbescheinigung Teil
I (Ex Kfz-Schein) sah folgendermaßen aus:
Ziffer 22: REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (Ex Kfz-Brief) steht dazu gar nichts.
Wir befragten sofort die zuständige Kundenbetreuerin nach dem Grund für diese
seltsame Änderung. Sie teilte uns mit, dass in den alten Papieren keine
Eintragung im klassischen Sinne gestanden hätte, diese Reifenmarkenbindung gehe
aus der Betriebserlaubnis hervor. Deshalb würde sie bei neuen Papieren jetzt nur
den Hinweis auf die Betriebserlaubnis reinschreiben. Eintragungen, die der TÜV
nachträglich vorgenommen habe, würden selbstverständlich auch in die neuen
Papiere übertragen. Wir waren nicht zufrieden. Sie bot uns an, den alten Text in
die neuen Papiere zu übertragen, das wäre für lächerliche 12 € kein Thema. Aha,
es geht also doch. Kostet nur Geld!
Wir berieten uns kurz – unser Chefredakteur konnte nach kurzem Blick in den
Redaktionsgeldbeutel die 12 € nicht bewilligen.
Also gut, dann nehmen wir mal an, die Papiere sind in Ordnung und spielen
folgende Szenarien im Geiste durch:
Szene 1: Polizeikontrolle, wir sind mit der Tiger unterwegs und müssen die
Papiere zeigen. Der kontollierende Polizist zückt seine mitgeführte
Betriebserlaubnissammlung und prüft, ob wir den richtigen Reifen fahren, lächelt
und wünscht uns einen guten Tag.
Szene 2: Polizeikontrolle während einer Urlaubsfahrt mit der Tiger im Wendland.
Die uns schikanierenden BGS BeamtInnen fordern von uns den Nachweis, dass wir
die korrekte Bereifung fahren, denn anhand der Fahrzeugpapiere sei das nicht
erkennbar.
Eine Nachfrage beim Verkehrsdienst der Polizei ergab, dass die beiden Szenarien
jeweils möglich sind. Es liegt im Ermessensspielraum der BeamtInnen, ob sie den
BürgerInnen vertrauen, dass das Fahrzug korrekt ist oder nicht (Zitat)
Unser mutiger Test hat also folgendes ergeben:
Eine Reifenmarkenbindung wird in die neuen Fahrzeugpapiere nicht mehr
übernommen. Es steht nur noch drin, dass es eine gibt. Ob das gut oder schlecht
ist, entscheiden die jeweiligen PolizeibeamtInnen bei einer Kontrolle.
Babsch Spengler, MC Kuhle Wampe Marburg
Kleiner Nachtrag noch:
Wenn die Daten aus dem alten Brief in die neuen Zulassungspapiere übertragen
werden, wird da nix abgeschrieben, der alte Brief wird gescannt und ein
Texterkennungsprogramm überträgt die Daten in die neuen Papiere.
Bei mir wurde auf diesem Weg aus „ww lenkerverkleidung“ „(lz lenkerverkleidung“
Ich habe für unser Gespann dreimal neue Papiere ausdrucken lassen, bevor „fast“
alle Fehler behoben waren.
Viele Grüße Babsch
Zitat Ende !
Sehr Nachdenklich ---- oder????
Gretz
Trust