TÜV-Wahnsinn


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Abgeschickt von Trust am 20 August, 2006 um 02:23:14

Hallo.
Ich stehe kurz vor dem Zusammenbruch !
Wie ich schon mal geschrieben hatte, habe ich 2 XS 750 aus England gekauf und möchte erst mal eine davon in Deutschland anmelden.
Blanko KFZ-Brief (heute gibt es ja nur noch ein Schein) beantragt, bekommen und mit den englischen Papieren zur KFZ-Stelle nach Freiburg. Bei der Dateneintragung gab es schon die erste Probelme, weil kein Reifentyp eingetragen ist. Braucht ja auch nicht, in GB gibt es ja keine Reifenbindung habe ich den Zulassungsmenschen erklärt. Der wollte sich nichts davon annehemen und hat mich erst mal zur Abnahme zum TÜV geschickt.
Der TÜV-Mensch kannte sich wohl mit alten Bikes aus und sagte, das alles mit der Zulassung kein Problem wäre, aber .... in den Papieren aus GB ist kein Reifentyp eingetragen und für die XS gibt es nun mal eine Herstellerreifenbindung und die müsste ich mir erst mal von Yamaha besorgen, oder einen anderen KFZ-Brief einer XS besorgen, in dem die Bindung auch angegeben ist.
Also Yamaha Deutschland angerufen und die haben mir ein altes Erst-Zulassungs Doument einer 750er zugefaxt. Wieder zum TÜV damit und dann gleich nächstes Probelm:
In der Yamahazulassung stand noch der Bridgestone Mag Moppus eingetragen, mit der alten Reifengrösse und bei meiner waren neue Dunlop AS-Speed drauf. "Haben sie da auch ein Gutachten zu?" Nein, nätürlich nicht, gibt es hier in D auch nicht. Ich habe dann versucht zu betteln, das er mir die geplante Reifenbindung fallen lässt, da viele sich mitlerweile ja die Bindung austragen lassen.
Zitat der Prüfers: "Wenn wir was austragen lassen wollen, muss ja erst mal was eingetragen sein!" ... ?!?!
Ich bin vor Wut erst mal zu einem anderen TÜV gefahren, wo sich das ganze gleich wiederholte. Also habe ich von einer anderen XS die Felgen mit BT 45 getauscht, Gutachten mitgenommen, wieder zum TÜV und gleich die Abnahme bekommen. Jetzt halte ich den neuen EU-KFZ-Brief/Schein in den Händen und was sehen ich???? .... da ist nur die Reifengrösse eingetragen, aber nicht die Reifenbindung !!!
Also noch mal beim TÜV nachgefragt, was der ganze Zynober denn jetzt sollte.
Ich bin jetzt gezwungen, das Gutachten der BT 45 mitzuführen, es wird aber nicht mehr in den neuen KFZ-Schein eingetragen ... oder es sei denn, ich wollte mir die Bindung austragen lassen wollen :-(
Hallo????????
Noch ein Zusatz:
Lasse ich mir die Reifenbindung austragen, die aber im KFZ-Schein nicht gesondert eingetragen wird, muss ich wieder einen zusätzlichen Bescheid der KFZ-Zulassundstelle mit mir führen, der aber nicht bindend für alle Bundesländer gild. Hier kann es im Falle einer Kontrolle auf den Gemütszustand des Polizisten ankommen, ob er diese Austragung anerkennt oder mich gleich damit stillegen wird.
Als ich dann mit der XS der Ort des Wahnsinns verlassen wollte, kam der nette Prüfen noch mal hinter mir her und fragte: "Das Bike kommt doch aus GB? Ist da jetzt auch ein Scheinwerfer für den Rechtsverkehr eingebaut?"
Shit --- das hatte ich ganz vergessen :-(
"Da haben wir jetzt aber ein Problem" sagte er TÜV Kittel und nahm mir die Papiere wieder weg.
Also wieder nach Colmar gebretter, anderen Scheinwerfer geholt, eingebaut, TÜV Segen geholt, Papiere bekommen, mich Blau geärgert.

T-echnisch
Ü-berforderte
V-ollidioten

Gretz
Trust



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